Ein Parforcehorn lehnt auf einem Baumstumpf. Foto: Nicole Graef
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Sachkundelehrgang nach §27 SprengG, Kgl. Priv. Schützengilde Kulmbach von 1511

Fort- und Weiterbildung
Kgl. Priv. Schützengilde Kulmbach von 1511
Karl-Jung-Str. 3a, 95326 Kulmbach
Lehrgänge für Sportschützen nach §27 SprengG
Der Kurs ist zur Erlangung der Erlaubnis nach §27 SpengG zum Schießen mit Vorderladerwaffen und zum Wiederladen von Patronenmunition erforderlich.
Thema:
Sachkundelehrgang nach §27 SprengG
Referent:
Tobias Elsesser (staatl. anerkannter Lehrgangsträger)
Ort:
Kgl. Priv. Schützengilde Kulmbach von 1511
Karl-Jung-Str. 3a, 95326 Kulmbach
Termine:
Samstag, 14.10.2023
Vorder- und Wiederlader: ab 08:00 Uhr
Sonntag, 15.10.2023
nur Vorderlader: ab 09:00 Uhr
Prüfung:
Freitag, 20.10.2023
Vorder- und Wiederlader-Prüfung: ab 08:00 Uhr
Teilnehmerzahl:
Max. 20 Teilnehmer
Inhalt und Kosten:
1. Vorderlader
130 €
2. Wiederlader
130 €
3. Kombilehrgang (Vorder- und Wiederlader)
235 €
Die Gebühren verstehen sich zzgl. behördlich festgesetzter Prüfungsgebühr.
Voraussetzung:
Mindestalter 21 Jahre und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 12 Monate). Diese muss vorher in Kopie und zum Kurs im Original vorgelegt werden. Ohne eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Teilnahme am Kurs nicht möglich!
Anmeldung und Rückfragen:
Anmeldung ausschließlich per Online-Formular.
Anmeldeschluss: 10.09.2023
https://www.schuetzengilde-kulmbach.de/lehrgang_p27_10-2023_gilde
Rückfragen zum Kurs an „Böllerkommandant“ (Mario Reinhardt), technische Rückfragen zur Anmeldung an „Lehrgänge“ (Samuel Schneider) über das Kontaktformular (Cookies müssen akzeptiert werden).
Hinweis:
Nach der Anmeldung wird eine Rechnung erstellt. Die Lehrgangsgebühr ist 7 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Nichtbezahlung erfolgt die Stornierung der Buchung. Die Prüfungsgebühr kann erst später festgesetzt werden und ist am Prüfungstag in bar zu entrichten.


Fort- und Weiterbildung
Kgl. Priv. Schützengilde Kulmbach von 1511
Karl-Jung-Str. 3a, 95326 Kulmbach
Teilnahmebedingungen zu den Grundlehrgängen (SprengG)
(Gültig ab November 2021)
Die Teilnahme kann nur mit gültiger Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgen. Diese ist im Vorfeld als Kopie (Scan) zu übermitteln. Die Original-Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Personalausweis (oder ggf. Reisepass) sind am ersten Lehrgangstag vorzulegen.
Der Genuss von Alkohol ist während des Lehrgangs verboten!!!
Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluss vom Lehrgang, eine Rückerstattung der
Kursgebühr erfolgt nicht.
Der Veranstalter und der Lehrgangsträger übernehmen keine Haftung für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter und den Lehrgangsträger von Schadensersatzansprüchen anderer Teilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer verursachte Schäden frei.
Der Veranstalter und der Lehrgangsträger übernehmen keine Haftung für vom Teilnehmer mitgebrachten persönlichen Gegenständen, soweit der Schaden nicht durch den Veranstalter oder eines Ausbilders verursacht wurde.
Wird die Durchführung des Lehrgangs in Folge höherer Gewalt, Corona, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von dem Veranstalter nicht zu vertretener Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eine evtl. bezahlte Lehrgangsgebühr wird in diesem Fall zurückerstattet.
Kann ein Lehrgangteilnehmer am Kurs nicht teilnehmen, kann er eine Ersatzperson für den gebuchten Lehrgang benennen, sofern die Prüfungsbehörde einer nachträglichen Benennung
zustimmt und die Ersatzperson über eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung verfügt.
Dies muss uns umgehend mitgeteilt werden.
Bei Absage des Lehrgangs nach dem Anmeldeschluss ist die gesamte Kursgebühr fällig. Es erfolgt keine Rückerstattung evtl. bereits geleisteter Zahlungen, bestehende Fälligkeiten behalten Ihre Gültigkeit. Bei Entsendung eines „Ersatzteilnehmers“ (Sofern möglich und unter Vorbehalt behördlicher Zustimmung) bleibt der ursprüngliche Teilnehmer Schuldner der Kursgebühr.
Ihre Anmeldedaten werden beim Veranstalter gespeichert und dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt/ Prüfungsbehörde angezeigt. Die Daten werden nur zu diesem Zweck erhoben und werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gelöscht. Weitere Hinweise zum Datenschutz sind hier abrufbar.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 03. Juli 2023

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